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GUT ZU WISSEN

Verhalten im Schadensfall

Häufig kommt es bei Verkehrsunfällen zu Streitsituationen: Wer ist der Verursacher, wer hat wen übersehen?

Grundsätzlich können diese Fragen erst bei genauerer Analyse geklärt werden.

Um große Finanzielle Schäden und Nachteile im nachhinein zu vermeiden gibt es ein paar Grundregeln die jeder im Schadensfall beachten sollte!

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Faktencheck 

1. Dem Gesetz nach könnt ihr einen Sachverständigen eurer Wahl hinzuziehen, wenn euer Fahrzeug durch das zutun eines anderen beschädigt wird.

2. Lasst euch von niemandem bei der Wahl des Gutachters beeinflussen, Ihr habt das Recht auf einen Gutachter, dem Ihr vertraut und der in eurem Interesse handelt.

3. Nach § 249 BGB Absatz 2 habt ihr im Haftpflichtfall das Recht die Instandsetzung euers Fahrzeugs zu fordern oder euch das Geld für die Reparaturkosten auszahlen zu lassen.

4. Wir begutachten alles was fährt, ob zu Lande oder zu Wasser. 

Für euer Vertrauen bedanken wir uns im Voraus und freuen uns auf eine Zusammenarbeit! Gute und sichere Fahrt wünscht euer Team

vom Kfz. Sachverständigenbüro Heun&Kollegen.

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